Sondereigentumsverwaltung
Mietverwaltung im Auftrag privater Eigentümer.
Was die Sondereigentumsverwaltung umfasst.
Für Eigentümer einzelner Eigentumswohnungen übernehmen wir die vollständige Mietverwaltung — kaufmännisch, technisch und juristisch. Sie haben einen festen Ansprechpartner für die Wohnung; der Mieter hat einen Ansprechpartner für jede Frage, von der Heizung bis zur Nebenkostenabrechnung.
Bei Neuvermietungen prüfen wir Bonität und Selbstauskunft, erstellen den Mietvertrag rechtssicher, führen die Wohnungsübergabe durch und dokumentieren Zustand und Zählerstände. Bei laufenden Mietverhältnissen überwachen wir Zahlungseingänge, leiten außergerichtliche Mahnverfahren ein und kommunizieren mit dem Mieter im Namen des Eigentümers.
Sie erhalten einmal jährlich die Nebenkostenabrechnung sowie alle Unterlagen, die Sie für die Anlage V Ihrer Steuererklärung benötigen. Bei Mieterwechsel führen wir die Abnahme durch, dokumentieren Schäden und koordinieren Reparaturen vor der Neuvermietung.
- 01 Mieterkommunikation & Anliegenmanagement
- 02 Neuvermietung inkl. Bonitätsprüfung
- 03 Mietvertragserstellung, rechtssichere Übergabe
- 04 Überwachung von Zahlungseingängen
- 05 Mahnwesen (außergerichtlich)
- 06 Mietkautions-Verwaltung
- 07 Nebenkostenabrechnung
- 08 Koordination von Sanierung und Reparatur
- 09 Abnahme bei Mieterwechsel
- 01 Marktanalyse
Vergleichswerte aus der Wetterau und dem Rhein-Main-Gebiet, daraus eine schriftliche Mietpreisempfehlung.
- 02 Vermarktung
Exposé mit Grundriss und Aufnahmen, gezielte Veröffentlichung über etablierte Portale und unser Netzwerk.
- 03 Mieterauswahl
Bonitätsprüfung, Selbstauskunft, Identitätsprüfung. Vorschlag an den Eigentümer zur finalen Entscheidung.
- 04 Vertrag & Übergabe
Rechtssicherer Mietvertrag, Wohnungsübergabe mit Protokoll, Zählerstände, Schlüssel.
- 05 Laufende Verwaltung
Zahlungseingänge, Mahnwesen, Mieteranfragen, jährliche Nebenkostenabrechnung, Steuerunterlagen.
Drei Begriffe, die in der Mietverwaltung regelmäßig auftauchen.
- Sondereigentum
- Der Teil einer Wohnanlage, der im alleinigen Eigentum eines einzelnen Eigentümers steht — typischerweise die Wohnung samt ihren Innenräumen. Zusammen mit dem Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum bildet es das Wohnungseigentum.
- Nebenkostenabrechnung
- Jährliche Abrechnung der umlagefähigen Nebenkosten gegenüber dem Mieter. Wir erstellen sie für Sie und stellen die Belege zur Verfügung.
- Mietkaution
- Sicherheitsleistung des Mieters bei Vertragsbeginn (höchstens drei Monatsmieten). Wir verwahren sie auf einem separaten Konto und rechnen bei Auszug ab.
Hausverwaltung
Verwaltung von Wohn- und Gewerbeobjekten — kaufmännisch, technisch, rechtlich.
WEG-Verwaltung
Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften nach WEG.
Immobilienvermarktung
Bewertung, Exposé, Verhandlung, Notartermin.
Wir nehmen uns die Zeit, Ihr Anliegen in Ruhe zu verstehen. Ein erstes Gespräch ist unverbindlich — sprechen Sie uns gern an.
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